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Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre
Gültiger Fahrausweis ausgestellt in der Schweiz oder EU: Kategorie B
Gültige ID / Gültiger Reisepass
Die Rency GmbH behält sich vor, unabhängig von den oben-stehend definierten Voraussetzungen auf eine Vermietung des Mietfahrzeugs ohne Angaben von Gründen zu verzichten.


Mietpreis / MWST

Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietantritt vollumfänglich zu bezahlen/begleichen.
Alle Preise verstehen sich inkl. MWST.


Reservationen

Reservationen sind per E-Mail, telefonisch sowie auch auf der Website möglich. Die Reservierung/Buchung des gewünschten Mietfahrzeuges, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 4 ff. des schweizerischen Obligationenrechts. Auf Wunsch des Mieters können die Reservationen per E-Mail bestätigt werden. Reserva-tionen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Miete annulliert werden, ansonsten wird 50% des Mietpreises für die in der Reservation angegeben Mietdauer und eine pauschale Gebühr von CHF 150.- geschuldet ist.

Übernimmt der Mieter, gleichgültig aus welchen Gründen, das Fahrzeug an dem vereinbarten Termin von der Rency GmbH nicht, ist der Mieter ohne Weiteres sofort verpflichtet, der Rency GmbH eine Ausfallpauschale von CHF 150.- zusätzlich zur Miete für die in der Reservation angegeben Mietdauer zu bezahlen.


Haftungsausschlüsse Vermieter

Jede Haftung der Rency GmbH gegenüber dem Mieter und allfälligen Zusatzfahrern für jede Art von vertragliche und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, einschliesslich der Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäfts-abschluss etc. Die Rency GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden.

Tritt ein Schaden, Unfall oder Panne am Mietfahrzeug auf, ist die Rency GmbH nicht verpflichtet einen Ersatzwagen zu stellen. Der volle Mietpreis ist bis zum Mietende geschuldet.


Schadensfälle

Im Falle eines Unfalles, Diebstahls, Brandes, Wildschadens oder sonstigen Schäden am Fahrzeug hat der Mieter die Rency GmbH unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zu Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist. Insbesondere hat er bei jedem Unfall sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Das gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, hat der Mieter dies gegenüber der Rency GmbH unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Dem Mieter ist es untersagt, einen An-spruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.


Vorbehalte / Ausschlüsse

Die Rency GmbH behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Die Rency GmbH ist dem Mieter für allfällige diesbezügliche Kosten, Schäden, etc. nicht haftbar.


Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch die Rency GmbH bewilligt werden. Bestätigungen müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.


Versicherung

Die Haftpflicht-, Vollkasko-oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Selbstbehalt und die weiteren Versicherungsbedingungen richten sich nach der anwendbaren Versicherungspolice. Der Selbstbehalt geht immer zu Lasten des Mieters.
Insbesondere nicht versichert und vollumfänglich vom Mieter zu bezahlen sind: Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schäden; Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstanden sind (bspw. deaktivieren ESP); Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit (fahren bei Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc.) verursacht werden; Schäden bei Trunkenheit am Steuer (mehr als 0.0 Promille).


Inkasso

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 30 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF:

50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1’500); 448 (bis 3’000); 1’100 (bis 10’000); 1’510 (bis 20’000); 2’658 (bis 50’000); bei Beträgen über CHF 50’000: CHF 3’000.


Verbote

Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst (und nicht von einer Drittperson) gefahren werden. Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten sind Autorennen, «1/4- Meilen-Rennen», Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen oder dergleichen. Eben-falls untersagt ist die Nutzung des Mietfahrzeuges unter Angaben von falschen Personalien, unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten und/oder Aufputschmitteln etc. In solchen Fällen besteht keine Versicherungsdeckung und die gesamten diesbezüglichen Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist ebenfalls strikt untersagt sowie das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.


Sorgfältige Nutzung / Haftung Mieter

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug sorgfältig zu fahren, sämtliche Verkehrsregeln (insbesondere die Strassenverkehrsordnung) vollumfänglich und jederzeit einzuhalten sowie die Niveaustände für Öl und Wasser sowie Reifendruck regelmässig zu überprüfen.
Schäden am Mietfahrzeug durch insbesondere unsachgemässe Nutzung, Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermassiger Reifenverschleiss sowie jeglicher Art der Fehlmanipulation gehen vollumfänglichen zu Lasten des Mieters. Diese Schäden können, müssen aber nicht, mittels Testgeräten genau nachgewiesen werden und werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet der Rency GmbH für alle Vertragsverletzungen, und der Mieter hat sämtliche Verkehrsübertretungen, Mautgebühren, Bussen und anderer ähnlicher Gebühren (für sich oder den Lenker) selbst zu bezahlen.
Die Rency GmbH teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. Mieters mit. Die jeweilige Behörde wendet sich dann direkt an den Mieter. Für den entstandenen administrativen Aufwand wird eine feste Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- in Rechnung gestellt.
Bei Überlassung des Fahrzeuges an einen Dritten hat sich der Mieter dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Rency GmbH für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
Die Schadenersatzpflicht des Mieters umfasst neben dem tatsächlichen Schaden (z.B. Fahrzeugwert bzw. Reparaturkosten, Wertminderung infolge Schadens, Transport, Haftpflicht-Selbstbehalt und Bonusverlust) die Kosten eines Gutachtens und eine Bearbeitungspauschale von CHF 300.- Die Rency GmbH ist berechtigt, im Schadenfall die Schadenursache, Umfang und Bezifferung des Schadens durch einen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellung und die Schadensbezifferung eines solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung der Schadensregulierung zugrunde gelegt werden. Ist das Fahrzeug als Folge eines Schadenfalls für die Rency GmbH nicht nutzbar, so kann sie für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall zu den mit dem Mieter vereinbarten pauschalen Tagesansätzen in Rechnung stellen. Bei einem Totalschaden wird ein Nutzungsausfall von 30 Tagen pauschal in Rechnung gestellt.
Schäden, Kosten, etc.  sind sofort fällig und zu begleichen und können mit einer allfälligen Kaution des Mieters verrechnet werden.
Ohne die anderen Rechte der Rency GmbH unter diesem Mietvertrag zu berühren, behält sich die Rency GmbH einen pauschalen Schadensanspruch von CHF 5’000.- für allfällige Mietvertragsverletzungen des Mieters vor. Der Selbstbehalt bei Schäden aller Art liegt bei CHF 5’000.00.


Persönliche Daten des Mieters

Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten durch die Rency GmbH unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einverstanden. Die Daten des Mieters können zu Werbezwecken (Eigenwerbung) der Rency GmbH verwendet werden. Fahrzeuge können zu deren Ortung und Überwachung GPS-Geräte enthalten. Die Daten können an Drittpersonen sowie Behörden weitergegeben werden.


Übergabe / Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsadresse der Rency GmbH. Bei der Übergabe, wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs, wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Allfällige Schäden werden in diesen Protokollen vermerkt.

Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder Shell V-Power vollzutanken. Die Quittung des Tankbetrages muss mitgebracht werden. Falls das Mietfahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht wird, wird ein Volltank und eine Aufwandsgebühr von CHF 50.- dazu verrechnet. 

Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Rency GmbH berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen oder sich auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die gegebenenfalls zusätzliche Inanspruchnahme des Mietvertrages zu berechnen. Der Mieter ist für alle Mängel verantwortlich, die er vor der Abreise nicht gemeldet hat. Wird das Fahrzeug früher als im Mietvertrag abgemacht zurückgebracht, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückvergeltung oder Reduktion des Mietpreises.


Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf diesen Mietvertrag ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht anwendbar.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis ist der Sitz der Rency GmbH. Die Rency GmbH bleibt jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.


Nichtigkeit

Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Mietvertrags, einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendungen dieses Mietvertrags durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen.


Kosten einer Vertragsverletzung

Eine Komplettreinigung des Mietfahrzeuges wird mit CHF 100.- verrechnet. Rauchen im Auto wird mit CHF 200.- verrechnet. Felgenschäden kleiner als 1cm werden mit CHF 350.- verrechnet. Felgenschäden grösser als 1cm werden mit CHF 750.- verrechnet. Zu spätes zurückbringen des Autos wird mit CHF 250.- pro Stunde verrechnet. Mietausfälle infolge von Schäden werden vollumfänglich von Kunden übernommen und werden mit CHF 1000.- pro Tag (24h) verrechnet. Wird nach dem Mieten keine Quittung des Tanken mitgebracht, werden pauschal CHF 50.- verrechnet. Übermässige Nutzung der Reifen (mehr als 0.2 mm Reifenprofiltiefe) werden pauschal mit CHF 500.- pro Pneu verrechnet. Wird das der Mietwagen mit zu geringer Reifenprofiltiefe (unter 1.6 mm) zurückgebracht, wird pro Pneu eine pauschale von CHF 500.- exklusive Montage und Aufwand verrechnet.


Swissbilling SA

swissbilling SA ist der Dienstleister, der Ihnen erlaubt, Ihre Bestellung auf Rechnung einfach und sicher zu bezahlen. Der maximale Bestellungswert für Ihre erste Bestellung via swissbilling beträgt für Neukunden CHF 5’000.00. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Aus Sicherheitsgründen müssen die Rechnungsadresse und die Lieferungsadresse übereinstimmen. Bevor die Transaktion bewilligt wird, behaltet sich swissbilling das Recht vor, eine Bonitätsprüfung bei der Firma CRIF AG in Zürich (Tel.: 044 913 50 50, www.crif.ch) durchzuführen.

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